Kloanlage im Marie-Schuller-Park
Förderliche Hygienemaßnahme. Vermeidung von Gestank/Verschmutzung. Ungehinderter Klogang als Grundrecht.
Es sollten Strategien entwickelt werden um möglichen Missbrauch der WC-Anlage zu unterbinden wie z.B. eine Schließung der Anlage in der Nacht.
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